Kostenfreier Energieausweis für unsere Auftraggeber

Wenn Sie Ihr Haus, oder Ihre Wohnung exklusiv über uns verkaufen, beantragen wir für Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis, falls es sich um den einfachen Verbrauchsausweis handelt! Die Kosten tragen wir selbstverständlich auch.
Bei einem Bedarfsausweis ist ein Gutachten eines Energie-Beraters erforderlich. Gerne empfehlen wir Ihnen einen zuverlässigen Berater aus Ihrer Nähe.
Seit 2009 müssen Eigentümer von Immobilien, die verkaufen oder vermieten wollen, einen Energieausweis besitzen. Dieser zeigt den Energieverbrauch und die Energiesparpotenziale des Gebäudes an. Eigentümer sind verpflichtet, dem Käufer oder Mieter ihrer Immobilien den vollständigen Ausweis zugänglich zu machen. Wenn er falsch ausgestellt ist oder ganz fehlt, kann das hohe Bußgelder kosten.
Bei einem Bedarfsausweis ist ein Gutachten eines Energie-Beraters erforderlich. Gerne empfehlen wir Ihnen einen zuverlässigen Berater aus Ihrer Nähe.
Seit 2009 müssen Eigentümer von Immobilien, die verkaufen oder vermieten wollen, einen Energieausweis besitzen. Dieser zeigt den Energieverbrauch und die Energiesparpotenziale des Gebäudes an. Eigentümer sind verpflichtet, dem Käufer oder Mieter ihrer Immobilien den vollständigen Ausweis zugänglich zu machen. Wenn er falsch ausgestellt ist oder ganz fehlt, kann das hohe Bußgelder kosten.
Wichtige Informationen zur Energie-Einsparverordnung 2014
Zum 01.05.2014 trat die Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft. Diese schreibt vor, dass bei allen Immobilienanzeigen (Zeitung, Internet etc.) erstmals die Energiekennwerte angegeben werden müssen. Zusätzlich muss den Interessenten bei jeder Besichtigung eine Kopie des gültigen Energieausweises ausgehändigt werden.
Auf Basis des neuen Energieausweises (ab dem 01.05.2014 erstellt) sind das bei einem Wohngebäude folgende Pflichtangaben:
✔ Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauchsausweis)
✔ Der dort genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
✔ Der wesentliche Energieträger für die Heizung
✔ Das im Energieausweis genannte Baujahr
✔ Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Auf Basis des neuen Energieausweises (ab dem 01.05.2014 erstellt) sind das bei einem Wohngebäude folgende Pflichtangaben:
✔ Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauchsausweis)
✔ Der dort genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
✔ Der wesentliche Energieträger für die Heizung
✔ Das im Energieausweis genannte Baujahr
✔ Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

