Das Geldwäschegesetz (GWG)


Wir sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet unsere Kunden (Käufer und Verkäufer) zu identifizieren.

Bei Mietverträgen über mehr als € 10.000,- Monatskaltmiete sind auch die Mieter und Vermieter zu identifizieren. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Wir sind entsprechend § 8 ff Geldwäschegesetz verpflichtet und berechtigt, eine Kopie oder ein Foto Ihres Ausweisdokuments zu erstellen.

Weitere Informationen zum aktuellen Geldwäschegesetz (GWG) finden Sie hier:

Auszug Geldwäschegesetz

(PDF-Datei, 541 KB)
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2017 Merkblatt_Mitwirkungspflicht_Kunden

(PDF-Datei, 291 KB)
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