Das Geldwäschegesetz (GWG)
Wir sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet unsere Kunden (Käufer und Verkäufer) zu identifizieren.
Bei Mietverträgen über mehr als € 10.000,- Monatskaltmiete sind auch die Mieter und Vermieter zu identifizieren. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Wir sind entsprechend § 8 ff Geldwäschegesetz verpflichtet und berechtigt, eine Kopie oder ein Foto Ihres Ausweisdokuments zu erstellen.
