Widerrufsrecht?


Keine Angst vor dem Widerrufsrecht

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Immobilie und möchten einen Besichtigungstermin vereinbaren?

Stattdessen bekommen Sie aber ständig Antworten mit den Begriffen „Maklervertrag“ oder „Widerrufsrecht“?

Brüssel und Berlin haben sich eine neue bürokratische Hürde ausgedacht, die wir Ihnen jetzt erläutern wollen.

Makler-Verträge entstehen wie viele andere Verträge auch häufig ohne dass wir uns darüber bewusst sind. Man nennt dies auch schlüssiges Verhalten. Beim Tanken an einer Tankstelle schließen Sie automatisch einen Kaufvertrag ohne dass Sie auch nur ein Wort sagen oder einen schriftlichen Vertrag abschließen. Anders als bei diesem Beispiel entstehen bei einem Makler-Vertrag nicht automatisch Kosten.

Am 13. Juni 2014 wurde ein neues Gesetz erlassen, das auch alle Makler-Verträge betrifft. In diesem heißt es: Makler-Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sofern sie nicht innerhalb der Geschäftsräume des Vermittlers zustande gekommen sind.

Der Makler ist daher gesetzlich verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung zu verschicken. Für Sie bedeutet das folgendes: Entweder Sie warten die 14 Tage ab und erhalten in dieser Zeit kein Exposé, kein Besichtigungstermin und riskieren, dass jemand anderes die Immobilie bekommt, oder aber Sie verkürzen die Widerrufsfrist schriftlich. Dann kann der Makler sofort tätig werden.
Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit unverbindlich und kostenfrei