Hessen erstattet Grunderwerbsteuer für Erstkäufer
Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele schwierig geworden.
Ein Häuschen oder eine Wohnung für sich oder die eigene Familie, ein Traum, den sich viele Menschen in unserem Land erfüllen möchten. Die hessische Landesregierung hat das Versprechen gegeben, mit dem Hessengeld den erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien zu fördern, indem die gezahlte Grunderwerbsteuer ganz oder zumindest teilweise erstattet wird. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024. Die ersten Auszahlungen sollen noch im Herbst 2024 erfolgen.
Das Sofortprogramm heißt „11 + 1 für Hessen“! Mit dem Hessengeld wird die gezahlte Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken bezahlt wurde, wie folgt zurückgezahlt.
10.000 € je Käufer (max. 20.000 €)
5.000 € für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht
Das Sofortprogramm heißt „11 + 1 für Hessen“! Mit dem Hessengeld wird die gezahlte Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken bezahlt wurde, wie folgt zurückgezahlt.
10.000 € je Käufer (max. 20.000 €)
5.000 € für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht


Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt und zwar rückwirkend für notarielle Kaufverträge ab dem 1. März 2024.
Noch in diesem Sommer werden alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet. Im Herbst können dann die ersten Anträge digital über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Ziel ist es, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.
Und die beste Nachricht zum Schluss: Das Hessengeld ist nicht steuerpflichtig und kann unabhängig vom jeweiligen Einkommen beantragt werden.
Weitere Infos hier: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld
Noch in diesem Sommer werden alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet. Im Herbst können dann die ersten Anträge digital über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Ziel ist es, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.
Und die beste Nachricht zum Schluss: Das Hessengeld ist nicht steuerpflichtig und kann unabhängig vom jeweiligen Einkommen beantragt werden.
Weitere Infos hier: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld
