Maklerprovision – alles Wichtige zur Neuregelung | Zwei Burgen Immobilien

Das neue Maklergesetz ab dem 23.Dezember 2020

Am 23. Dezember 2020 findet das Gesetz über die Neuregelung der Maklerprovision Anwendung. Immobilienmakler können dann für den Verkäufer nicht mehr provisionsfrei tätig sein.
Nues Maklergesetz
Die Provision nur vom Käufer zu verlangen, wie es z.B. in Hessen üblich war, ist dann also nicht mehr möglich. Die bisher in Deutschland uneinheitliche Regelung wird durch das neue Gesetz angeglichen.
Der Makler muss künftig mit dem Eigentümer eine Provision im Maklervertrag vereinbaren. Wenn der Makler dann auch vom Käufer eine Provision verlangen möchten, darf diese nicht höher sein, als die Provision, die der Makler mit dem Eigentümer vereinbart hat.
Vom Grundsatz sieht die neue Regelung also vor, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision zu tragen hat.
Hier lohnt es sich künftig für Eigentümer noch mehr, die Leistungen der einzelnen Makler miteinander zu vergleichen.
Außerdem ist ein mündlich abgeschlossener Makler-Auftrag künftig unzulässig. Sowohl mit dem Eigentümer und mit dem Käufer muss ein Makler-Vertrag in Textform abgeschlossen werden.
Das neue Gesetz findet nur Anwendung bei Privatpersonen, sog. Verbrauchern und auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Die Beteiligung des Eigentümers an der Provision, wie sie unter anderem in Baden-Württemberg schon immer überlich ist, wird in bestimmten Regionen zu einer Marktbereinigung führen und schwarze Schafe eliminieren und dafür sorgen, dass sich Qualität durchsetzt. Schwierig wird es für diejenigen Makler, die Ihre Dienste für Verkäufer bisher kostenlos anbieten und versuchen, hierdurch Verkaufsaufträge zu erhalten: kleinere Einzel-Makler und Hybridmakler wie McMakler & Co.

Aber was sind die Leistungen, die von vornherein kostenlos oder zum halben Preis angeboten werden eigentlich wert? Welche Botschaft sendet der Makler damit an den Eigentümer? „Was nichts kostet, ist nichts wert.“ Von daher sorgt die Neuregelung der Maklerprovision für mehr Gerechtigkeit, mehr Transparenz und mehr Professionalitat.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Markus Weber gerne zur Verfügung.


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Weiter Infos:

www.buzer.de/maklerrecht-doch-kein-bestellerprinzip-fuer-immobilienkauf

www.haufe.de/Maklerprovision

www.gesetze-im-internet.de
/BGB
Weinheim Immobilienmakler
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.
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